Was Eigentümer und Hausverwaltungen wissen müssen, um Haftung zu vermeiden – und woran Sie einen Hausmeisterservice erkennen, der Sie wirklich absichert.
Als Eigentümer oder Verwaltung tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB. Sie können die Aufgaben an einen Hausmeisterdienst übertragen – die Pflicht zu sorgfältiger Auswahl, klarer Leistungsbeschreibung und Überwachung bleibt aber bei Ihnen. Führt ein Dienstleister nichts aus und Sie kontrollieren nicht, haften am Ende oft Sie selbst wegen Organisationsverschuldens.
Im Streitfall zählt nicht nur, ob etwas getan wurde, sondern ob Sie es nachweisen können. Winterdienst-Protokolle mit Uhrzeit und Wetter, Baumkontroll-Berichte und Begehungsprotokolle belegen, dass Sie alles Zumutbare getan haben.
Ein guter Service arbeitet nach festem Plan: Im Winter Wege, Eingänge und Zufahrten rechtzeitig räumen und streuen – mit abstumpfenden Mitteln, da Salz vielerorts verboten ist; die Räumpflicht ruht meist ab ca. 20 Uhr, geregelt durch die kommunale Satzung. Im Frühjahr und Herbst gehören Baumkontrolle, Dach- und Fassadenprüfung sowie das Freihalten von Regenrinnen dazu. Laufend wichtig: monatliche Begehung von Eingang, Wegen und Keller sowie funktionsfähige Beleuchtung.
Achten Sie auf eine klare Leistungsbeschreibung mit Reaktionszeiten, geregelte Vertretung bei Urlaub und Krankheit, Dokumentation und Protokolle auf Wunsch sowie einen festen Ansprechpartner mit Versicherung und Referenzen.
Der komplette Leitfaden enthält zusätzlich die typischen Gefahrenstellen im Detail und den vollständigen Jahreskalender nach Jahreszeiten.
Kostenlosen Leitfaden (PDF) herunterladenRundumRhein übernimmt Hausmeisterservice, Grünpflege und Winterdienst – mit fester Betreuung, geregelter Vertretung und Protokollen, die Ihre Verkehrssicherungspflicht belegen. Auf Wunsch übernehmen wir diese vertraglich. Die Einschätzung vor Ort ist kostenlos.
Jetzt als Hausverwaltung anfragenDieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die konkreten Pflichten und Uhrzeiten regeln die kommunale Ortssatzung sowie vertragliche Vereinbarungen. Rechtliche Grundlage: § 823 BGB.