Wohnungsauflösung & Nachlass in Freiburg vorbereiten

Ein Trauerfall oder eine Auflösung ist Belastung genug. Diese Übersicht zeigt, was Sie zuerst sichern sollten und worauf Sie rechtlich achten müssen.

Bei einem Erbfall zuerst: die Rechtslage klären

Der häufigste teure Fehler ist, eine Wohnung aufzulösen, bevor die Erbfrage geklärt ist. Wer Nachlassgegenstände verkauft, verschenkt, behält oder entsorgt, kann damit die Erbschaft rechtlich "annehmen" – und haftet dann unter Umständen auch für Schulden des Verstorbenen. Solange nicht sicher entschieden ist, ob das Erbe angenommen wird, sollten keine Wertgegenstände verteilt, verkauft oder entsorgt werden.

Frist im Blick behalten

Eine Erbschaft kann in der Regel innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis ausgeschlagen werden (bei Auslandsbezug 6 Monate). Erlaubt und unschädlich sind reine Sicherungsmaßnahmen: die Wohnung abschließen, Haustiere versorgen, verderbliche Lebensmittel entsorgen und wichtige Unterlagen sichern. Bei mehreren Erben ist eine Auflösung nur mit Zustimmung aller möglich. Im Zweifel früh bei Anwalt oder Notar beraten lassen.

Zuerst sichern – bevor irgendetwas entsorgt wird

Wichtige Dokumente wie Testament, Ausweis, Verträge, Versicherungspolicen und Grundbuchunterlagen gehören ebenso gesichert wie persönliche Erinnerungsstücke, Wertsachen (oft versteckt in Büchern, Kleidung oder hinter Bildern) sowie digitale Zugänge und Datenträger für Datenschutz und Konten-Schließung. Alle Schlüssel – auch Keller, Briefkasten, Garage – sollten gesammelt werden.

Bewerten statt wegwerfen

Möbel, Antiquitäten, Schmuck und Sammlungen im Zweifel schätzen lassen, bevor etwas entsorgt wird – hier geht sonst leicht Wert verloren. Gut Erhaltenes spenden oder verkaufen statt entsorgen ist nachhaltiger und oft der würdevollere Weg.

Vollständiger Leitfaden zum Download

Der komplette Leitfaden enthält zusätzlich eine Checkliste für den Auflösungstermin und Hinweise zu laufenden Verträgen und Kündigungsfristen.

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Wir nehmen Ihnen den Rest ab – diskret und ohne Urteil

RundumRhein löst Wohnung oder Nachlass fachgerecht auf: zum Festpreis, auf Wunsch besenrein und mit Entsorgungsnachweis. Wir arbeiten vorurteilsfrei – auch in schwierigen Fällen – und rücken in neutraler Kleidung an. Die Einschätzung vor Ort ist kostenlos.

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Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Erbrechtliche Fristen und Fragen klären Sie bitte rechtzeitig mit einem Anwalt oder Notar. Rechtliche Angaben nach § 1944 BGB.